Versicherungsmakler

Unabhängiger Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter, Bankanstellter – wichtige Unterschiede!

Welche Arten von Versicherungsvermittlern gibt es?

Wenn Sie auf der Suche nach unabhängiger Beratung zum Thema Versicherungen sind, sollten Sie besonders darauf achten, welchen Status ein Versicherungsvermittler hat. Die unterschiedlichen Arten sind in § 59 VVG definiert. Diesen Status muss der Versicherungsvermittler dem Kunden gem. § 11 Versicherungsvermittlerverordnung beim ersten Geschäftskontakt klar und verständlich in Textform mitteilen (sog. “Erstinformation“). Ferner besteht eine Registrierungspflicht im Vermittlerregister (Zu finden im Internet unter: http://www.vermittlerregister.info).

Unabhängiger Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler ist “Sachwalter” und Interessenvertreter seiner Kunden, d.h. er vertritt die Interessen seiner Kunden gegenüber Versicherungen.

Der Makler ist nicht an eine oder mehrere Gesellschaften gebunden, sondern wählt aus den Angeboten der verschiedenen Versicherer am Markt unabhängig die zu den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden passende Lösung aus.

Bei dem Angestellten einer Bank, dem Versicherungsvertreter der Versicherungsagentur um die Ecke oder dem Handelsvertreter eines Finanzvertriebs / Dreibuchstabenvertriebs ist das wie unten erklärt anders!

Nur der Versicherungsmakler steht auf der Seite des Kunden!

Gebundener Versicherungsvertreter

Gebundene Versicherungsvertreter sind Handelsvertreter oder Angestellte der von ihnen vertretenen Versicherung bzw. Organisation. Hierzu gehören u.a. auch Bankangestellte, die nebenbei Versicherungen verkaufen, oder Mehrfirmenvertreter.

Sog. Versicherungsvertreter sind in erster Linie verpflichtet, die Interessen ihrer Versicherung bzw. Organisation gegenüber dem Kunden zu wahren. Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber meistens Zielvorgaben, welche Produkte in welchen Stückzahlen verkauft werden sollen. Das Ergebnis der “Marktanalysen” lautet dann häufig wie folgt: “Lieber Kunde, ich habe den Markt für Sie analysiert, zufällig ist auch hier die A&M Versicherung wieder der beste Anbieter”. Ein kleiner Pluspunkt beim Versicherungsverteter: Als Vertreter seiner Gesellschaft kann er kleinere Schäden häufig direkt selbst regulieren.

Der gebundene Versicherungsvertreter steht auf der Seite der von ihm vertretenen Versicherung(en) bzw. Organisation(en)!

Woran erkenne ich einen gebundenen Versicherungsvermittler?

Ein relativ deutliches Zeichen ist das Impressum der Website des Anbieters. So steht beispielsweise bei der DVAG: “Im Versicherungsbereich als gebundener Vermittler nach § 34d Absatz 4 GewO (Gewerbeordnung) ausschließlich vermittelnd tätig für die AachenMünchener Lebensversicherung, AachenMünchener Versicherung, Central Krankenversicherung, Generali Pensionskasse, ADVOCARD Rechtschutzversicherung.” (Quelle, Stand: 18.05.2015: https://www.dvag.de/dvag/impressum )

Ungebundener Versicherungsvertreter

Der ungebundene Versicherungsvertreter ist Handelsvertreter. Er kann zwar zunächst frei entscheiden, mit welchen Versicherern er zusammenarbeitet, muss dann aber in erster Linie die Interessen dieser von ihm vertretenen Versicherungsgesellschaften gegenüber dem Kunden wahren. Deren Namen muss er dem Kunden mitteilen.

Der ungebundener Versicherungsvertreter steht auf der Seite der von ihm vertretenen Versicherer!

Ein Beispiel für einen solchen ungebundenen Versicherungsvertreter ist die OVB Vermögensberatung AG. Hierbei handelt es sich um einen Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO (Quelle, Stand: 18.05.2015: http://www.vermittlerregister.info/fa-recherche?p_auth=4jExTz0h&p_p_id=suchportlet_WAR_SuchPortletportlet_INSTANCE_NV33GhLHStVA&p_p_lifecycle=1&p_p_state=normal&p_p_mode=view&p_p_col_id=column-7&p_p_col_pos=1&p_p_col_count=2&_suchportlet_WAR_SuchPortletportlet_INSTANCE_NV33GhLHStVA_javax.portlet.action=suchenAction ), an der eine Reihe von Versicherungsgesellschaften mit über 10% beteiligt sind – die dann überraschenderweise auch den größeren Teil der vertretenen Versicherungen ausmachen.

Fazit: lassen Sie sich von einem Versicherungsmakler beraten!

Nur der Versicherungsmakler steht auf der Seite des Kunden!

Deshalb berate ich meine Kunden in der Rechtsform des Versicherungsmaklers.

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie eine wirklich unabhängige Finanzberatung suchen: Terminvereinbarung