Krankenversicherung – welches ist das richtige Sicherungsnetz für die, die nach Höherem streben…
Die richtige Krankenversicherung für Doktoranden zu finden ist nicht leicht. Häufig weiß da die Krankenversicherung selbst nicht, was sie wirklich will. Ist ein Doktorand jetzt noch ein Student? Zählt die Promotion noch zum Studium? Wenn die Versicherer das wüssten, würden sie bestimmt die Schlupflöcher schließen…
Aus meiner täglichen Beratungspraxis beobachte ich, dass die Regelungen zur Krankenversicherung für Doktoranden und während der Promotion leider nicht eindeutig sind. In manchen Fällen lassen die Krankenkassen die studentische Krankenversicherung weiter laufen, in anderen Fällen nicht. Ausschlaggebend ist dabei vor allem die Frage, ob eine Promotion noch als Erststudium gewertet wird oder nicht. Eigentlich hat man mit dem ersten Hochschulabschluss – also dem Diplom bzw. dem Master (eigentlich schon mit dem Bachelor, aber da dieser nicht in allen Berufen zu einem Berufseinstieg berechtigt, wird bei den neuen Studienabschlüssen nach dem Master gegangen) – die Eignung für den Arbeitsmarkt erreicht. Deswegen hat man eigentlich kein Anrecht mehr auf eine studentische Krankenversicherung. Als Promotionsstudent bzw. Doktorand wird man nicht mehr als ordentlicher Studierender angesehen.
Promotion/Doktorand mit Gehalt
Wer während seiner Promotion oder als Doktorand eine Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule hat und dabei ein regelmäßiges Gehalt bekommt, ist in dieser Tätigkeit sozialversichert und muss eine reguläre gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Die Beiträge orientieren sich dann – wie bei jeder Erwerbstätigkeit – am Gehalt.
Promotion/Doktorand ohne Gehalt
Hier gehen die Meinungen und Regelungen weit auseinander. Manche Krankenversicherungen belassen es in diesem Fall solange bei der studentischen Krankenversicherung, wie der Doktorand das 30. Lebensjahr bzw. das 14. Fachsemester (Zählung ab dem ersten Studiensemester und nicht dem ersten Promotionssemester!) noch nicht erreicht hat. Andere tun dies nicht. Dann besteht für den Promovierenden die Möglichkeit sich freiwillig gesetzlich zu versichern:
Beitrag zur Krankenversicherung |
113,06 € |
Beitrag zur Pflegeversicherung |
16,25 € |
Beitrag zur Pflegeversicherung für kinderlose Studenten über 24 |
18,22 € |
(Stand: 01.08.2008)
Dann darf – wie bei einer studentischen Krankenversicherung - das Einkommen, durch beispielsweise einen Minijob, nicht über 400 Euro im Monat liegen.
Promotion/Doktorand mit Stipendium
Ein Stipendium gilt in Deutschland vor dem Gesetz nicht als Gehalt. Deswegen darf es auch bei der Regelung zur Krankenversicherung nicht als solches behandelt werden. Krankenversicherungen können allerdings einem Promotionsstudenten mit Stipendium die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung versagen. Dann besteht auch hier die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung zu den oben genannten Konditionen.
Bei der Suche nach der richtigen Krankenversicherung helfe ich Ihnen gern – vereinbaren Sie noch heute einen kostenfreien Beratungstermin über das Kontaktformular.